Michael John Immobilien
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Auszug aus den GeschäftsbedingungenDas Anfordern eines vollständigen Angebotes gilt als Erteilung des Maklerauftrages. Durch die Kenntnisnahme des Angebotes werden die nachfolgenden Bedingungen konkludent akzeptiert. Das Angebot ist nur für den Empfänger bestimmt. Hat dieser bereits Vorkenntnisse vom Objekt, so hat er dies innerhalb von 8 Tagen schriftlich anzuzeigen. Die Weitergabe des Angebotes an Dritte führt, falls der Maklerauftrag nicht mit dem Angebotsempfänger, oder dem Dritten abgeschlossen wird, zu einem Schadenersatz in Höhe der üblichen Maklercourtage. Der Makler behält sich Zwischenverkauf und Vermietung vor. Er haftet nicht für Angaben über Wert und Grundstücks-/Wohnungsgröße. Bei Vertragsabschluß über die nachgewiesene Gelegenheit, oder bei Ersatzgeschäften hat der Käufer eine Erfolgsprovision in Höhe von 5% des Kaufpreises zzgl. der geltenden gesetzl. MwSt (= 5,95%)., der Mieter (Bestellerprinzip), falls nicht anders vereinbart, 2 Monatsmieten für Wohnräume (= 2,38 Mieten incl.Mwst.), 2 ½ Monatsmieten für gewerbliche Objekte, jeweils zuzgl. der gesetzl. MwSt. zu zahlen. Für sonstige Nachweis und/oder Vermittlungstätigkeit ist die ortsübliche Maklerprovision jeweils zuzügl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen. Gerichtsstand unter Kaufleuten und Erfüllungsort ist Offenbach am Main.Condizioni contrattuali: Il richiedere ns. offerte vuol dire conferimento d’ordine (Ordine all’agente immobiliare).L’uso delle ns. offerte è legato all’accettazione delle condizioni seguenti: Una Vs. eventuale conoscenza dell’immobile offerto è da comunicarci per iscritto entro 8 giorni. Le ns. offerte sono dirette esclusivamente al destinatario. Il transmetterle a terze persone obbliga all’indennizzo dei danni. Ad avvenuto contratto di vendita sull’immobile in questione oppure offerta alternativa, l’acquirente paga a noi una provvigione di 5% + IVA sul valore di acquisto. Ad avvenuto contratto di affitto, l’inquilino paga a noi il valore corrispondente al minimo di 2 1/2 mesi di affito + IVA. Per qualunque altro genere di immobili o ns. altre attività di mediazione, vale la provvigione per l’agente immobiliare di uso locale + IVA in vigore. Tribunale di competenza comm.: Offenbach / Main.
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